AGB
Übersicht über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Allgemeines
- Bestellungen, Registrierung
- Angebot
- Lieferung, Teillieferung und Gefahrübergang
- Verpackung
- Liefer- und Leistungszeit
- Preise und Preisanpassungen
- Zahlung und Zahlungsverzug
- Speicherung des Vertragstextes, Dauer der Speicherung
- Eigentumsvorbehalt
- Softwarenutzung
- Mängelansprüche
- Haftung
- Verjährung
- Geheimhaltung
- Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
SEV – Strom Erzeuger Vertriebs GmbH - nachfolgend „SEV“ - genannt
1. Allgemeines
Sämtliche Lieferungen und Leistungen von SEV erfolgen ausschließlich zu den folgenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Davon abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Solche Bedingungen verpflichten SEV nur, wenn SEV sie schriftlich anerkannt hat.
Es werden ausschließlich Aufträge durchgeführt, bei denen der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerliches Gesetzbuch, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist
2. Bestellungen, Registrierung
Bestellungen können über die Website, telefonisch oder in Textform erfolgen. Kunden, die über die Website von SEV eine Bestellung aufgeben wollen, müssen sich vorher registrieren. Zur Registrierung muss das Registrierungsformular vom Kunden vollständig ausgefüllt werden. Jeder Kunde gibt in dem Registrierungsformular seinen Benutzernamen an. Außerdem gibt sich jeder Kunde ein von ihm gewähltes Kennwort. Bestellungen können nur unter Verwendung von Benutzernamen und Kennwort aufgegeben werden. Der Kunde verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass der Benutzername und das Kennwort vor unberechtigtem Zugriff Dritter geschützt werden. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm angegebenen Informationen, insbesondere zu seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit, wahr und vollständig sind. Änderungen wird der Kunde unverzüglich mitteilen.
3. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ein Auftrag bzw. eine Bestellung von uns schriftlich bestätigt wird. Vertragsgrundlage und maßgebend für den Umfang der Lieferung sind unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen. Nebenabreden und Änderungen müssen durch uns schriftlich bestätigt werden.
Die zum Angebot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind annähernd und unter Vorbehalt, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung zugänglich gemacht und verwertet werden.
Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik oder auf rechtlichen Vorgaben (insbesondere des Gesetzes und der Rechtsprechung) zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen dem Kunden zumutbar sind. Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Rechen-, Schreib- und Kalkulationsfehler sind für uns nicht verbindlich und geben dem Kunden keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Soweit wir für bestimmte Produkte Dokumentationen (z.B. Handbücher) vorhalten, stehen diese dem Kunden als kostenloses Download auf unserer Homepage unter www.sev-stromerzeuger.comzur Verfügung. Gedruckte Ausgaben solcher Dokumentationen können wir dem Kunden auf gesonderte Bestellung gegen Berechnung zur Verfügung stellen.
4. Lieferung, Teillieferung und Gefahrübergang
Unsere Lieferverpflichtung besteht unter dem Vorbehalt vollständiger und richtiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch uns verschuldet. Sollten wir nicht, nicht vollständig oder unrichtig beliefert werden, werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und ggf. bereits erfolgte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstatten.
Lieferungen erfolgen im Auftrag, auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Lieferung geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat; dies gilt selbst dann, wenn wir nach der Vereinbarung die Transportkosten tragen.
Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über; wir werden bei schriftlicher ausdrücklicher Weisung des Kunden auf seine Kosten die von ihm verlangten Versicherungen abschließen.
Im Falle des Annahmeverzugs oder der schuldhaften Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten des Kunden, deren Erfüllung zur Durchführung der Lieferung unentbehrlich ist, geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- bzw. - bezüglich der Mitwirkungspflichten - in Schuldnerverzug geraten ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde nicht an der von ihm angegebenen Lieferadresse zum rechtzeitig angekündigten Lieferzeitpunkt angetroffen wurde oder die Lieferung am angegebenen Lieferort aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht angeliefert werden kann, insbesondere weil der durch den Kunden geplante Ort der Aufstellung des Liefergegenstandes nicht oder nicht rechtzeitig fertig gestellt worden ist.
Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit dies für den Kunden nicht unzumutbar ist.
Die zuverlässige Versendung der bestellten Ware wird durch von uns beauftrage Frachtführer sichergestellt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass es im Streitfall dem Kunden obliegt, den Nichtzugang einer Lieferung zu beweisen. Transportweg und Art der Beförderung werden von uns nach bestem Ermessen bestimmt, wenn und soweit die Vertragsparteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben. Bei schriftlicher ausdrücklicher Weisung des Kunden sind wir verpflichtet, auf seine Kosten die Sendung gegen Bruch-, Transport- und/oder Feuerschäden zu versichern.
5. Verpackung
Soweit beim Kunden Verpackungen von uns anfallen, bestätigt uns der Kunde mit der Annahme der Ware, dass er in der Lage ist, diese entsprechend der Verpackungsverordnung verwerten zu können und verpflichtet sich, die Verpackung unter Einhaltung der Bestimmungen der Verpackungsverordnung zu entsorgen. In diesem Fall hat der Kunde nicht zurückgesandte Verpackungen der genannten Art, der nach der Verpackungsordnung vorgesehenen Verwertung zuzuführen, uns auf jederzeitiges Verlangen Auskunft über Art und Menge der so der Verwertung zugeführten Verpackungen zu erteilen sowie die Einhaltung dieser Verpflichtung – auf jederzeitiges Verlangen schriftlich – zu bestätigen. Wir sind jederzeit berechtigt, uns – nach Voranmeldung – von der Einhaltung dieser Verpflichtung vor Ort beim Kunden zu überzeugen.
Wünscht der Kunde keine eigene Entsorgung entsprechend vorstehender Regelung, hat er uns dies unverzüglich nach Annahme der Ware nachweisbar zu erklären. In diesem Fall geben wir dem Kunden die Möglichkeit, im Einklang mit den Pflichten aus der Verpackungsverordnung, diese Verpackungen an uns zurückzusenden. Hierbei trägt allerdings der Kunde die Kosten des Rücktransports.
6. Liefer- und Leistungszeit
Es wird widerlegbar vermutet, dass Liefertermine und Lieferfristen nur verbindlich sind, wenn sie von uns schriftlich ausdrücklich bestätigt worden sind.
Die Einhaltung der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller kaufmännischen und technischen Fragen mit dem Kunden sowie die die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller dem Kunden obliegenden Verpflichtungen (Beibringung aller technischen Informationen sowie erforderlicher behördlicher Genehmigungen oder Bescheinigungen, Leistung der Zahlung bzw. Anzahlung) voraus. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
Liefertermine bzw. Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn vor ihrem Ablauf die Gefahr auf den Kunden übergegangen ist.
Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund unvorhersehbarer, durch (uns) zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindender Leistungshindernisse, wie höherer Gewalt, Mobilmachung, Krieg, kriegsähnliche Zustände und sonstige Unruhen, Streik, Aussperrung, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Energie- oder Rohstoffmangel, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Komponenten, Import- oder Exportschwierigkeiten, behördliche Anordnung, jeweils auch, wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, jedoch jeweils nur, soweit wir bzw. unsere Lieferanten oder deren Unterlieferanten die Ursache für das Leistungshindernis (insbesondere von Betriebsstörungen) nicht zu vertreten haben, entbinden uns für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung und Leistung und berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder, wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Wir sind verpflichtet, über die jeweiligen Umstände, insbesondere über das Leistungshindernis, den Kunden unverzüglich zu informieren und ihm unverzüglich sämtliche vom ihm bereits erbrachten Leistungen, insbesondere Zahlungen, die sich auf die nicht erbrachte Leistung beziehen, zu erstatten.
Dauert die Behinderung länger als zwei Monate und ist eine danach vom Kunden zu setzende angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten; bei Vorliegen eines Fixgeschäftes im Sinne von § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB oder von § 376 HGB sowie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleibt sein Recht zum Rücktritt nach den gesetzlichen Bestimmungen jedoch unberührt. Sofern wir uns in Verzug befinden und entsteht dem Kunde daraus ein Schaden, so hat der Kunde für jede vollendete Woche des Verzugs Anspruch auf eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen, insgesamt jedoch maximal in Höhe von 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen.
Bezüglich darüber hinausgehender Ansprüche gilt unter Anrechnung der vorstehenden Verzugsentschädigung folgendes:
- Sofern der Kunde Ansprüche wegen Lieferverzugs geltend macht, die auf Vorsatz oder arglistigem Verhalten von uns, unseren Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Sofern der Kunde Ansprüche wegen Lieferverzugs geltend macht, die auf grober Fahrlässigkeit von uns, unseren Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
- Sofern der Kunde Ansprüche wegen Lieferverzugs geltend macht, die auf leichter Fahrlässigkeit von uns, unseren Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir ausschließlich in Höhe der oben genannten pauschalierten Verzugsentschädigung, es sei denn, der Kunde macht Ansprüche wegen Lieferverzugs geltend, die auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) durch uns, unsere Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen; insoweit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz wegen Lieferverzugs als in diesem Absatz 6.7 (einschließlich der Unterabsätze) vorgesehen, ist ausgeschlossen.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
7. Preise und Preisanpassungen
Der Kaufpreis ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und versteht sich als Nettopreis ab Werk einschließlich Verpackung und Verladung. Fracht-, Transportversicherungs- und Entladekosten werden in der Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen.
Die Umsatzsteuer wird nach den gesetzlichen Vorschriften zum jeweils gültigen Satz gesondert berechnet.
Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis um den Betrag zu erhöhen, um den die einschlägigen Preise unserer Lieferanten seit Vertragsabschluss bis zum vereinbarten Lieferdatum gestiegen sind, wenn der erhöhte Preis (netto) um mehr als 5 % über dem vereinbarten Preis (netto) liegen würde; zusätzlich wird die Umsatzsteuer des Mehrbetrags berechnet. Bestehen wir auf Zahlung des erhöhten Preises und liegt dieser (netto) um mehr als 10 % über dem vereinbarten Preis (netto), kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
8. Zahlung und Zahlungsverzug
Die Rechnungsstellung erfolgt mit dem Tage der Auftragsbestätigung.
Die vereinbarten Zahlungen sind bei Lieferungen unter einem Auftragswert von 25.000,00 € und vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen per Vorkasse oder anderen angebotenen Zahlungsarten zu leisten und sind kostenfrei auf unser in der Auftragsbestätigung angegebenes Geschäftskonto zu bezahlen. Bei Lieferungen über einem Auftragswert von 25.000,00 € hat der Kunde 1/3 des Preises inklusive Umsatzsteuer nach Eingang der Auftragsbestätigung zu zahlen, 2/3 sobald wir dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt haben zu leisten.
Zahlungen können auch mittels Kreditkarte, Lastschriftverfahren, Nachnahme, oder sonstigen auf unserer Website bereitgehaltenen Zahlungssysteme und Übernahme etwaiger bei Auswahl der Zahlungsart aufgeführter zusätzlicher Bearbeitungsgebühren erfolgen. Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Zahlungsarten jederzeit wieder auszuschließen und etwaige bei Auswahl der Zahlungsart aufgeführter zusätzlicher Bearbeitungsgebühren auf den Warenwert an den Kunden weiterzuberechnen.
Der Kunde gerät in Zahlungsverzug mit Empfang der ersten Mahnung oder ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung gemäß § 286 Abs.3 BGB. Im Falle des Verzuges stehen uns – vorbehaltlich des Nachweises eines weitergehenden Verzugsschadens – Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu.
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden zulässig.
Werden uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, welche geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, sind wir berechtigt, die Leistung zu verweigern und dem Kunden eine angemessene Frist zu bestimmen, in welcher er Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Bei Verweigerung des Kunden oder erfolglosem Fristablauf können wir vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
9. Speicherung des Vertragstextes, Dauer der Speicherung
Den Vertragstext Ihrer Bestellung speichern wir. Sie können diesen vor der Versendung Ihrer Bestellung an uns ausdrucken, indem Sie im letzten Schritt der Bestellung auf „Drucken” klicken. Wir senden Ihnen außerdem eine Bestellbestätigung / Auftragsbestätigung mit allen Bestelldaten und unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.
Personenbezogene Daten, die uns über unsere Website mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller gegenwärtig bestehenden und künftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, unabhängig vom Rechtsgrund, unser Eigentum.
Die Geltendmachung unserer Eigentumsvorbehaltsrechte ist nicht als Rücktritt vom Vertrag anzusehen. Es verbleiben uns vielmehr neben dem Anspruch auf Herausgabe unseres Eigentums unsere Rechte aus dem Kaufvertrag, insbesondere auf Ersatz von Schaden und entgangenem Gewinn.
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware widerruflich im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Der Kunde tritt uns schon jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Die abgetretenen Forderungen dienen zur Sicherung aller Ansprüche nach Absatz 1. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung an Dritte zwecks Zahlung an uns bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.
Dem Kunden ist es gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten, umzubilden und mit anderen Gegenständen zu verbinden. Die Verarbeitung oder Umbildung erfolgt für SEV. Wir werden unmittelbar Eigentümer der durch Verarbeitung oder Umbildung hergestellten Sache und zwar entsprechend dem Wert der Lieferung. Die verarbeitete oder umgebildete Sache gilt als Vorbehaltsware.
Bei Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen steht uns ein Miteigentumsrecht an der neuen Sache in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache ergibt. Der uns abgetretene Forderungsanteil hat den Vorrang vor den übrigen Forderungen.
Wird unsere Vorbehaltsware von dem Kunden mit Grundstücken oder beweglichen Sachen verbunden, so tritt der Kunde auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber an uns ab, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf.
Für die Höhe der abgetretenen Forderung gilt der vorangehende Absatz entsprechend.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.
Zu anderen als den oben genannten Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zu Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen ist der Kunde nicht befugt. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentum von SEV hinzuweisen. Der Kunde hat uns jede Beeinträchtigung der Rechte an den in unserem Eigentum stehenden Gegenständen unverzüglich mitzuteilen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, wird die gesamte Restschuld sofort fällig. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und diese beim Kunden abzuholen und hierzu das Betriebsgelände des Kunden zu betreten.
11. Softwarenutzung
1. Soweit im Lieferumfang Softwarenutzung enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
2. Der Kunde darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern.
3. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
12. Mängelansprüche
Die in Prospekten, Katalogen, Anzeigen und Preislisten oder in den zu einem Angebot gehörigen Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, Muster, Prospekte, technischen Angaben und Kataloge und sonstige technische Daten, Verwendungsempfehlungen sind unverbindlich, sie befreien den Kunden nicht von der Prüfung der Ware auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke, Verfahren und Einsatzfälle. Sie werden erst Vertragsbestandteil, wenn und soweit sie von uns ausdrücklich als verbindlich bestätigt sind. Beschaffenheitsgarantien sind nur diejenigen, die in der Auftragsbestätigung als solche ausdrücklich bezeichnet sind. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der bezogenen Ware liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden.
Dem Kunden obliegt es, die Ware unverzüglich, spätestens innerhalb 6 Arbeitstagen, nach Eingang bei ihm – soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist - zu untersuchen und erkennbare Mängel uns oder unseren Bevollmächtigten unverzüglich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können oder die sich erst später zeigen, sind uns unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Kommt der Kunde den Untersuchungs- und Mitteilungsobliegenheiten nach diesem Absatz nicht fristgemäß nach, gilt die Ware als genehmigt; § 377 Abs. 4 und 5 HGB (betreffen die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge bzw. den Fall des arglistigen Verschweigens des Mangels) bleiben unberührt.
Eine Haftung wegen unerheblicher Mängel ist ausgeschlossen.
Garantien im Rechtsinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
Wir sind nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels berechtigt, wobei uns ein mehrfacher Nachbesserungsversuch zusteht, oder zur Ersatzlieferung. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, über die wir sofort zu verständigen sind, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Das Recht zur Minderung der Vergütung oder zum Rücktritt vom Vertrag steht dem Kunden erst dann zu, wenn endgültig feststeht, dass die Nachbesserung erfolglos war oder eine Ersatzlieferung nicht möglich ist.
Im Falle berechtigter Beanstandungen tragen wir die Kosten des Ersatzstückes einschließlich Versand.
Der Kunde ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine uns gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung verstreichen lassen. Liegt ein unerheblicher Mangel vor, ist der Kunde nur zur Minderung berechtigt.
Entscheiden wir uns für Nachbesserung, können wir vom Kunden verlangen, dass das mangelhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung auf unsere Kosten an uns, an den nächsten von uns autorisierten Kundendienst, Händler oder Herstellerservice oder an die nächste von uns empfohlene Fachwerkstätte geschickt wird, oder - wahlweise -, dass der Kunde das mangelhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Service-Techniker von uns, ein von uns beauftragter Dritter oder der Kundendienst des Herstellers zum Kunden geschickt wird, um die Mängel zu beseitigen.
Wir können die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde seine Zahlungspflichten uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt hat, der dem mangelfreien Teil der erbrachten Lieferung und Leistung entspricht, wenn der mangelfreie Teil für sich genommen für den Kunden von Interesse ist (z.B. bei selbständiger Verwendbarkeit des mangelfreien Teils).
Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten besteht die gleiche Mängelhaftung wie für die ursprüngliche Lieferung oder Leistung, und zwar nur bis zum Ablauf der für die ursprüngliche Lieferung oder Leistung geltenden Mängelhaftungsfrist.
Die vorstehenden Beschränkungen und Ausschlüsse von Rechten des Kunden gelten nicht, wenn und soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen haben.
Werden die gelieferten Waren nicht für den Zweck, für den sie bestimmt sind, verwendet oder werden Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, verwendet oder werden die Bedienungs-, Betriebs- und Wartungsanleitungen und Wartungsanweisungen nicht befolgt, oder werden die Waren ohne unsere Zustimmung be- oder verarbeitet oder werden Änderungen oder Reparaturen von Personen vorgenommen, die von uns dazu nicht ermächtigt sind, so entfallen vorstehende Ansprüche, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung von uns, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Eine Haftung für normale Abnutzung ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Hat der Kunde uns wegen Mängelhaftungsansprüchen in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass Mängelhaftungsansprüche nicht bestehen, so hat der Kunde, sofern ihm hinsichtlich unserer Inanspruchnahme zumindest grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz treffen, uns alle hierdurch entstandenen Kosten zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Für Schadensersatzansprüche gelten die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gemäß nachstehender Ziffer.
Gebrauchte Aggregate zur Stromerzeugung werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Für die meisten von SEV angebotenen gebrauchten Stromerzeuger wird gegen schriftliche Bestätigung durch SEV eine freiwillige Herstellergarantie von 6 Monaten vom Hersteller angeboten, die SEV an den Kunden weitergibt. Die Laufzeit der Garantie beginnt ab Auslieferung des Gerätes und beschränkt sich auf die kostenlose Lieferung und den Austausch von defekten Ersatzteilen durch den Kundendienst des Herstellers.
13. Haftung
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung gänzlich ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
Weiter gehende Ansprüche als in diesen Bedingungen erwähnten, auch diejenigen mittelbarer Natur, vor allem solche, die sich aus Schäden an Gegenständen ergeben, die nicht mit dem Liefergegenstand identisch sind, sind ausgeschlossen. Darunter fallen insbesondere solche aus Verschulden beim Vertragsschluss, aus positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften. Wir haften nicht für Schäden, die auf Nachbearbeitungen oder auf sonstige Veränderungen oder Behandlungen des Kunden oder Dritter zurückzuführen sind. Im Übrigen sind weitere Ansprüche ausgeschlossen.
14. Verjährung
Alle Ansprüche des Kunden – aus welchem Rechtsgrund auch immer – verjähren in 12 Monaten ab Lieferung, bei Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand entstanden sind, ab dem Zeitpunkt der Schädigungshandlung und der Kenntnis bzw. grob fahrlässigen Unkenntnis des Kunden. Hiervon ausgenommen sind zwingende gesetzliche Verjährungsfristen sowie Schäden aufgrund vorsätzlicher Verursachung.
15. Geheimhaltung
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Informationen, Know-how und andere Geschäftsgeheimnisse im Zusammenhang mit der Durchführung des jeweiligen Auftrags streng vertraulich zu behandeln und ohne ausdrückliche Zustimmung von uns keine Informationen, Dokumente, Dokumentationen, Zeichnungen, Skizzen oder sonstige Unterlagen an Dritte weiterzugeben oder sonst zugänglich zu machen. Wir behandeln Unterlagen des Kunden ebenfalls vertraulich.
16. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Auf das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller bi- und/oder multilateraler Abkommen betreffend den Kauf beweglicher Sachen, insbesondere unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge betreffend den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) Anwendung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. Wir sind aber auch berechtigt, am geschäftlichen Hauptsitz des Kunden Klage zu erheben.
Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtswirksame Regelung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung oder unserem mutmaßlichen Willen entspricht oder dem am nächsten kommt.